Grenzwerte

Gesetzlich verbindliche Immissionsgrenzwerte bilden ein wichtiges Instrument zur Steuerung und Implementierung der Luftreinhaltung. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) publiziert regelmässig Leitlinien für die Festlegung von Grenzwerten (zuletzt 2021). Diese basieren auf den weltweit verfügbaren Kenntnissen zu den Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die Gesundheit. Gemäss Schweizer Umweltschutzgesetz müssen Grenzwerte so gesetzt werden, dass die Luftqualität die Gesundheit der Bevölkerung nicht beeinträchtigt.

Die Tabelle der Schweizer Immissionsgrenzwerte aus der Luftreinhalteverordnung (LRV) können Sie hier herunterladen.

Die Vorgaben der WHO werden in den meisten Ländern noch nicht berücksichtigt. Die nachfolgenden Karten zeigen den Stand der gesetzlichen Regelung für Langzeitgrenzwerte (Jahresmittelwerte) von Feinstaub PM10 und PM2.5, NO2, SO2 sowie die 8-h Grenzwerte für Ozon (Stand: Juni 2016) im Vergleich zu den Leitlinien von 2005. Die aktuellen Werte wurden zwischen März 2015 und Juni 2016 aus verschiedenen Quellen zusammengetragen (Google, PubMed, Anfragen an Behörden, Referenzen in Publikationen). Anmerkungen, Korrekturen oder Ergänzungen zu diesen Grenzwerten sind willkommen. E-mail: ludokswisstph.ch.

Die nebenstehenden Links führen zur dazugehörigen Tabelle, welche auch die Kurzzeitgrenzwerte auflistet, die Referenzliste und das korrespondierende Paper, welches Kutlar Joss et al. im International Journal of Public Health im März 2017 publizierte.

Anmerkung: Für eine bessere Vergleichbarkeit sind noch die Werte der WHO-Luftqualitätsleitlinie aus dem Jahr 2005 aufgeführt, da aktuell (September2021) (noch) kein Land die neuen Werte übernommen hat und der Gesetzgebungsprozess noch ein paar Jahre dauern wird. Eine aktuelle, nach Ländern aufgeteilte Visualisierung der nationalen Luftgrenzwerte im Vergleich zu den WHO-Leitlinien von 2005 und 2021 finden sie hier.

Die aktuellen Leitlinien der WHO aus dem Jahr 2021 können hier heruntergeladen werden.